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Der European Green Deal

Ohne Frage ist der Klimawandel das eine große Problem unserer Zeit, welches schnellstmöglich auf globaler Ebene gelöst werden muss. Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat im Dezember 2019 mit dem „European Green Deal“ einen Fahrplan für die kommenden Herausforderungen präsentiert, der die EU bis zum Jahr 2050 zum ersten klimaneutralen Wirtschaftsraum machen soll.

Damit unterstützt die Strategie die Ziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und rückt die Nachhaltigkeitsziele der EU in den Fokus. 

Abbildung 1: Zentrale Elemente des Green Deals

Hintergründe zum European Green Deal

Zur Erreichung dieser Ziele ergreift die EU verschiedenste Maßnahmen. Im März 2020 soll ein erstes europäisches Klimagesetz auf den Weg gebracht und das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 damit rechtlich verankert werden. Zusätzlich wird die Kommission bis zum Sommer einen Plan entwickeln, wie eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 50-55% erreicht werden kann.

Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ und die Dekarbonisierung des Energiesystems stehen im Fokus des Green Deals. Entscheidend hierfür sind ehrgeizige Energie- und Klimapläne der einzelnen Länder sowie eine enge Kooperation für eine funktionierende Infrastruktur zwischen den Staaten. Erneuerbare Energien und innovative Technologien wie Wasserstoffnetze, CO2-Abschneidung, -Speicherung und  Nutzung sowie Energiespeicherung sollen stärker gefördert werden. 

Neben den Maßnahmen im Energiesektor gilt es außerdem, die gesamte Industrie umzustrukturieren und eine nachhaltige Lebensweise zu etablieren. Der Fokus soll auf emissionsarme Technologien und Dienstleistungen sowie eine funktionierende Kreislaufwirtschaft gerichtet werden. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf den ressourcenintensiven Sektoren wie dem Textil-, Bau-, Elektronik- und Kunststoffsektor. Weitere relevante Gebiete sind energie- und ressourcenschonendes Bauen und Renovieren, nachhaltige und intelligente Mobilität und die Entwicklung eines fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystems. 

Um solch weitreichende Veränderungen zu erreichen, müssen erhebliche Summen investiert werden. Der im Januar 2020 veröffentlichte Investitionsplan der Europäischen Kommission geht von einem Gesamtvolumen von einer Billion Euro an privaten und öffentlichen Investitionen bis 2030 aus, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Bis 2030 rechnet die Kommission mit zusätzlichen Investitionen von jährlich 260 Mrd. Euro. In diesem Kontext soll die europäische Investitionsbank zur Klimabank der EU werden und den Anteil ihrer Finanzierungen, die dem Klimaschutz und ökologischer Nachhaltigkeit gewidmet sind, bis 2025 auf 50% erhöhen. Auch das Innovationsprogramm Horizont Europa wird mindestens 35% seiner Mittelausstattung der Unterstützung von Klimaschutzzielen zugutekommen lassen. Darüber hinaus bereitet die Kommission im letzten Jahr des Programms Horizont 2020 eine zusätzliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vor, in deren Zuge zusätzliche Mittel in Höhe von etwa 1 Mrd. EUR für die Prioritäten des Green Deals bereitgestellt werden sollen.  

Abbildung 2: Finanzierungselemente des Green Deals

Um nachhaltige Investitionen in den Klimaschutz zu ermöglichen, werden die einschlägigen Beihilfevorschriften der EU in Hinblick auf die strategischen Ziele des Green Deals bis 2021 überarbeitet. Die soll vor allem mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren und Investitionen in energieeffiziente Gebäude und Fernwärmeprojekte ermöglichen. Staaten, die der Wandel hin zur Klimaneutralität vor besondere Herausforderungen stellt, können im Rahmen des „Just Transition Fund“ zusätzlich gefördert und finanziell unterstützt werden.

Spannend wird sein, wie die anspruchsvollen Ziele des Green Deal in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Deloitte Gi3 begleitet diesen Prozess und unterstützt Mandanten dabei, bestmöglich von den Instrumenten des Green Deal zu profitieren.