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Förderung für Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine seit langem bestehende Lücke in der deutschen Fördermittellandschaft geschlossen. Aus dem überarbeiteten Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ stehen Unternehmen Zuschüsse für Investitionen in Energieeffizienz oder Ressourceneinsparung zur Verfügung.

Hintergrund

Die Bundesregierung hat sich in den vergangenen Jahren ehrgeizige Umweltschutzziele gesetzt, insbesondere im Hinblick auf die Emission der Treibhausgase. Bereits in 2040 sollen die CO2-Emissionen um 88 Prozent verringert werden. Die landesweite Treibhausgasneutralität wird zum Jahr 2045 angestrebt. Um die deutsche Industrie auf diesem Weg zu stärken, wurde in 2019 ein Förderprogramm ins Leben gerufen, aus dem Zuschüsse für Investitionen in energieeffiziente Maschinen, Anlagen und Prozesse gefördert werden konnten. Das Programm wurde im Wesentlichen durch energieintensive Unternehmen in Anspruch genommen.

Zahlreiche Unternehmensvertreter haben wiederholt darauf hingewiesen, dass neben der Einsparung von Energie auch die Einsparung von Ressourcen einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten kann. Es existierte bis Oktober 2021 jedoch keine geeignete Fördermaßnahme, um die teilweise hohen Investitionskosten in Ressourceneffizienz abzufedern. Die Corona-Pandemie verstärkt nun diese Herausforderung zusätzlich und hemmt die Investitionsbereitschaft der Unternehmen. Damit steigt auch die Gefahr, die Erreichung der Klimaschutzziele im industriellen Sektor zu verfehlen.

Das ist neu bei der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“

Das BMWi fördert seit November 2021 den Neuerwerb von Anlagen und Maschinen oder Investitionen in neuartige Prozesse, die Unternehmen helfen, sowohl ihren Energie- als auch ihren Ressourcenverbrauch zu senken.

Mit der Erweiterung des ursprünglichen Förderprogramms um den Aspekt der Ressourceneffizienz macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen großen Schritt in Richtung der ganzheitlichen Förderung des Umweltschutzes. Es sollen die zur Erreichung der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele dringend erforderlichen Investitionen zur Reduktion von Treibhausgasen effektiver gefördert werden. Somit öffnet sich das Programm auch in Richtung der ressourcenintensiven Unternehmen.

Unter Ressourcen werden im Kontext dieses Förderprogramms diejenigen Materialien und Gegenstände (beispielsweise Rohstoffe, Werkstoffe, Vorprodukte) verstanden, die im betrachteten Produktionsprozess unmittelbar verbraucht bzw. zum gewünschten Produkt transformiert werden und daher für die Produktion laufend neu beschafft und eingesetzt werden müssen. Auch Hilfs- und Betriebsstoffe werden als Ressourcen gewertet. Die nachfolgende Tabelle listet eine Auswahl beispielhaft auf:

Sechs Programmmodule adressieren optimal verschiedene Investitionsansätze

Das Förderprogramm für Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz ist in sechs Module aufgeteilt, die Investitionsprojekte unterschiedlicher Größe und Zielsetzung optimal abdecken:

Modul 1 „Querschnittstechnologien“

Dieses Modul richtet sich an Unternehmen, die den Erwerb von hocheffizienten Maschinen und Anlagen anstreben. Der Zuschuss ist begrenzt auf EUR 200.000 und beträgt 30% der förderfähigen Kosten.

Modul 2 „Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“

Gefördert werden Maßnahmen zur Bereitstellung der industriell genutzten Prozesswärme aus Anlagen, die erneuerbare Energieträger nutzen. Dazu gehören:

  • Solarkollektoranlagen;
  • Biomasse-Anlagen;
  • Wärmepumpen.

Aufgrund der unmittelbaren vorteilhaften Umweltwirkung derartiger Investitionen beträgt der Zuschuss in diesem Modul 45% der förderfähigen Kosten und bis zu EUR 15 Mio..

Modul 3 „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware“

Dieses Modul unterstützt Unternehmen bei Investitionen in Sensoren, Wandler, Aktoren, Datenlogger und Software, die benötigt werden, um verschiedene Energie- und Materialströme zu überwachen und umweltdienlich zu regeln. Auch der Erwerb und die Installation von Energiemanagementsoftware sowie die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software werden in diesem Modul bezuschusst. Die Förderquote beträgt 30%. Die Höhe des Zuschusses pro Projekt ist auf EUR 15 Mio. begrenzt.

Modul 4 „Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“

In diesem thematisch sehr flexibel gestalteten Modul lassen sich verschiedene Projekte aufnehmen. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten1  im Produktionsprozess. Dies kann erreicht werden entweder durch grundlegende Umstellung von Prozessen und Verfahren durch vergleichsweise einfache Dämmung von Anlagen und Leitungen oder durch die Vermeidung von Produktionsabfällen. Auch Investitionen zur optimalen Handhabung von Wärme und Kälte oder die Nutzung von Abwärme gehören zum Spektrum der förderfähigen Maßnahmen. Der Zuschuss beträgt bis zu EUR 15 Mio.. Die Förderquote beträgt 30% für Projekte. Für Projekte, in denen die in der Produktion anfallende Abwärme außerbetrieblich genutzt wird, liegt die Förderquote bei 40%.

Modul 5 „Transformationskonzept“

Der Weg zur Treibhausgasneutralität bedarf einer sorgfältigen Planung. Insbesondere für größere Unternehmen kann ein Planungsdokument hilfreich sein, das die aktuelle Situation an mehreren Standorten zusammenfasst, ein langfristiges und konkretes CO2-Ziel formuliert und Investitionsmaßnahmen zur Erreichung der gesetzten Ziele darstellt. Die Erstellung dieser „Transformationskonzepte“ sowie die detaillierte Beschreibung zumindest einer Investitionsmaßnahme wird in diesem Modul unterstützt. Die Förderquote beträgt 50% der förderfähigen Kosten, die maximale Fördersumme ist auf EUR 80.000 begrenzt.

Wettbewerbsmodul

Thematisch schließt das Wettbewerbsmodul Projekte ein, die in den Modulen 2, 3 und 4 förderfähig wären. Darüber hinaus werden Projekte gefördert, in denen Einsparungen von Ressourcen angestrebt werden, die in der Liste der nach Modul 4 zulässigen Ressourcen1 nicht aufgeführt sind. Die Fördersumme ist auf EUR 10 Mio. begrenzt. Das Wettbewerbsmodul fördert nur Projekte, die besonders hohe Einsparungen pro Fördermitteleinsatz versprechen. Die Förderquote darf daher von den Antragstellern frei bis max. 60% festgelegt werden.

Größere Investitionsprojekte erfordern mitunter langwierige Planungen und eine umfangreiche Inbetriebnahme der Maschinen und Anlagen. Die damit zusammenhängenden Kosten für die Aufstellung, Montage und den Anschluss an vorhandene Systeme sind ebenfalls förderfähig. Sie bilden zusammen mit den Ausgaben für den Investitionsgegenstand die förderfähigen Kosten.

Ein Anspruch dieser Maßnahme ist, auch kleinen und mittleren Unternehmen Investitionsmöglichkeiten zu eröffnen. Diesen Unternehmen steht zusätzlich ein Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten auf die genannten Förderquoten zu.

Unsere Beratung bei der Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz

Um Sie kompetent und effizient durch die Einzelheiten dieses neuen Förderprogramms zu navigieren, bieten wir Ihnen bei Deloitte eine 360°-Beratung und -Unterstützung durch Kollegen der Fördermittelberatung an. Dabei stellen wir Ihnen unsere langjährige und nachgewiesene Expertise aus nationalem und europäischem Fördermittelwissen zur Verfügung. Wir unterstützen Sie ganzheitlich von der Identifikation der Maßnahmen über die Antragserstellung und -einreichung bis hin zur Fördermitteladministration. Für weitere detaillierte Informationen sprechen Sie uns gerne an.

1 Die Liste der zulässigen Ressourcen ist vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorgegeben. Für Projekte, bei denen hohe Einsparungen durch hier nicht aufgeführte Ressourcen erreicht werden könnten, wird auf das Wettbewerbsmodul verwiesen.

Kontakt zum Autor:

Maksim Danilov
Manager
mdanilov@deloitte.de 
+49 40 32080 4506

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